Dauerauftrag bei der Bank

Ein Dauerauftrag erleichtert das Begleichen von wiederkehrenden Zahlungen. Wer regelmäßig Überweisungen in gleicher Höhe zu tätigen hat, kann sich viel Arbeit ersparen, wenn er bei seiner Bank einen Dauerauftrag einrichtet. Bei Daueraufträgen ist die Bank dafür verantwortlich, dass die Überweisungen pünktlich vorgenommen werden, und der Bankkunde braucht nur noch regelmäßig seine Kontoauszüge zu überprüfen.

Bei einem Dauerauftrag erteilt man seiner Bank den Auftrag, periodisch wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen vom eigenen Konto abzubuchen und dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.
Voraussetzung dafür ist ein Girokonto, da Tages- oder Festgeldkonten für den Zahlungsverkehr nicht genutzt werden können.

Ein paar Beispiele für regelmäßig anfallende Rechnungen, die man mit der Erteilung eines Dauerauftrags begleichen kann sind unter anderem die monatliche Miete, Vereinsgebühren, Flatrategebühren für Telefon, Handy und Computer, die GEZ und Beiträge für Lebensversicherungen und Vermögenswirksame Leistungen.

Auch Abschlagszahlungen für Heizung, Strom und Wasser, so wie Abo- und Leasinggebühren kann man mit Daueraufträgen bezahlen. Um das pünktliche Bezahlen all dieser Rechnungen braucht man sich dann nicht mehr zu kümmern. Hat man einmal die Daueraufträge eingerichtet, haftet die Bank dafür, dass die korrekten Beträge fristgerecht überwiesen werden.

Durch einen Dauerauftrag spart man sich und der Bank viel Verwaltungsarbeit. Für den Kunden entfällt die Aufgabe, jedes Mal neue Überweisungsträger auszufüllen, und die Bank kann dank modernster EDV solche Daueraufträge automatisieren. Allerdings sind Daueraufträge im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen nicht kostenlos; der Kunde muss für diesen Service Gebühren zahlen.

Dass viele Leute trotzdem die Daueraufträge den Einzugsermächtigungen vorziehen, liegt daran, dass es nicht selten vorkommt, dass der Gläubiger, dem eine Einzugsermächtigung vorliegt, höhere als die vereinbarten Beträge abbuchen lässt, oder dass er auch einmal eine doppelte Abbuchung vornimmt. Es erfordert oft viel Zeit und viele Telefonate, bis diese Fehler erkannt und rückgängig gemacht werden. Der Bankkunde muss bei erteilten Einzugsermächtigungen noch penibler als sonst seine Kontoauszüge auf unerlaubte Abbuchungen hin überprüfen.

Da man Daueraufträge nur dann erteilen kann, wenn Beträge in gleicher Höhe an immer denselben Empfänger zu zahlen sind, muss man es seiner Bank sofort mitteilen, wenn es bezüglich der Höhe der Beträge, des Rhythmus der zu leistenden Zahlungen oder der Bankverbindung des Empfängers irgendwelche Änderungen gibt.

Ein Dauerauftrag gilt so lange, bis man ihn kündigt. Tritt man zum Beispiel aus einem Verein aus oder wechselt seinen Telefonanbieter, darf man nicht vergessen, die entsprechenden Daueraufträge zu kündigen. Sonst überweist die Bank diese Beträge auch weiterhin. Wer von vornherein weiß, dass er seinen Dauerauftrag nur für eine bestimmte Zeit erteilen muss, kann ihn gleich zu Vertragsbeginn befristen. Dann haftet die Bank auch dafür, dass sie die Überweisungen zum vorgeschriebenen Datum einstellt.



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