Handy abhören

Moderne Technik macht es möglich, dass heute jedes Handy ohne großen Aufwand von Privatpersonen geortet werden kann. Anbieter schießen wie Pilze aus dem Boden und der ursprüngliche Zweck, den Handyinhaber im schlimmsten Fall Hilfe leisten zu können oder immer zu wissen wo sich der Nachwuchs aufhält, ist längst verloren gegangen.

Aber nicht nur durch Ortung wird in der Privatsphäre des Betroffenen geschnüffelt, es kann auch ohne Richtmikrophon oder verwanzte Wohnung zum Abhören des Handys kommen. Die Überzeugung, Handys seien durch den GSM- Standard abhörsicher ist ein Irrtum. Dies ist der Fall, weil das GSM- Protokoll dem Netzbetreiber, bzw. dem Abhörenden den Handys, ermöglicht, die Verschlüsselung je nach Belieben ein- und auszuschalten.

Ob die Verschlüsselung nun aktiv ist oder nicht, wird dem Handybesitzer nicht angezeigt. Ursprünglich für staatliche Institutionen entwickelt, sind die entsprechenden Geräte, so genannte IMSI- Catcher, inzwischen nicht nur Ausrüstung für Geheimdienste. Diese Geräte lesen die auf der SIM- Karte des Handys gespeicherte „International Mobile Subscriber Identity“ (IMSI), einen individuellen Handy Code aus. Damit kann zum einen der Aufenthaltsort lokalisiert werden, zum anderen Handy-Telefonate abgehört werden.

Im Grunde bestehen IMSI- Catcher aus dem Empfangsteil und aus dem Sendeteil eines Handys und werden durch einen PC gesteuert. Wie ein normales Handy meldet sich der Catcher in einem Mobilfunknetz an, um eine Funkzelle des GSM- Netzes vorzutäuschen.

Da die Funkzelle des IMSI- Catchers eine höhere Feldstärke als die Funkzellen des GSM- Netzes aufzeigt, wird es von dem abzuhörenden Handy vorgezogen und es loggt sich ein. Die Funktionen zeigen keinerlei Unregelmäßigkeiten, so dass der Abgehörte von dem Lauschangriff nichts bemerken kann, egal ob er selbst seinen Gesprächspartner anruft oder angerufen wird. Somit können ganze Gespräche abgehört oder mitgeschnitten werden.

Hersteller dieser IMSI- Catcher ist die Münchner Firma Rohde & Schwarz, frei erhältlich sind die Geräte selbstverständlich nicht. Im Gegenteil - gemäß geltenden Gesetzen ist der Einsatz dieser Geräte nicht nur Privatpersonen untersagt, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden. Für Abhilfe sorgen allerdings bestimmte Schnittstellen, mit denen sich die Behörden direkt beim Netzbetreiber einloggen können und damit auch alle Gespräche mithören und -schneiden können. Dieses Verfahren soll nach dem Telekommunikations- Überwachungsgesetz ENFOPOL (Enforcement Police) innerhalb der Europäischen Union Vorschrift werden.



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