
Krankenkasse Kündigung 
Jeder Versicherte, der in eine andere Krankenkasse wechseln will, kann seine 
alte Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des 
Kalendermonats kündigen.
Wenn ein Wechsel der Kasse zum 01.12. vorgesehen ist, muss die Kündigung 
spätestens im September zum 31.11. erfolgen. Mit dem Wechsel in eine andere 
Kasse sind die Mitglieder laut Gesetz erst einmal 18 Monate an ihre neue Kasse 
gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die alte Kasse die Beiträge erhöht. 
Mitglieder können auch dann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu einer 
anderen Krankenkasse wechseln, wenn diese noch keine 18 Monate dort versichert 
gewesen sind.
Die Kündigung aufgrund eines Arbeitgeberwechsels gibt es nicht mehr. Somit 
müssen auch hier die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die 
Kündigung sollte immer schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Ein Vergleich der unterschiedlichen Krankenkassen lohnt sich immer. Unter 
Umständen kann der Versicherte nach einem Vergleich einige Hundert Euro im Jahr 
sparen. 
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