Heizung Kosten / Installation

Seit dem Jahr 2002 gibt es durch die Energieeinsparverordnung ein neues Gesetz welches besagt, dass Heizkessel ausgetauscht werden müssen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllen.

Ist die Heizung zum Beispiel vor dem 01.11.1978 eingebaut worden, muss diese durch eine neue ersetzt werden. Das gleiche gilt für Heizungen, bei denen in der Zwischenzeit ein neuer Brenner eingebaut worden ist. Betroffen sind auch hier Geräte, bei denen der Umbau vor dem 01.11.1978 stattgefunden hat.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt eine etwas andere Regelung die besagt, dass der Eigentümer der sein Haus selbst bewohnt, von dieser Regel ausgenommen ist. Wenn das Haus jedoch verkauft wird, muss die Heizung innerhalb einer Frist von zwei Jahren ausgetauscht werden. Wird das Haus vor dem 31.12.2008 verkauft, müssen die neuen Besitzer die Anlage bis spätestens zum 31.12.2010 durch eine neue ersetzen.

Werden bestimmte Werte bei der Prüfung durch den Schornsteinfeger nicht eingehalten, muss die Heizung ebenfalls durch eine neue ausgetauscht werden. Steht fest, dass eine neue Heizung eingebaut werden muss, sollte man dies im Sommer erledigen da man zu dieser Zeit nicht auf warme Zimmer angewiesen ist.

In der Regel dauert ein Austausch 1 - 3 Tage. Die Kosten für die Heizung sind je nach dem Energieträger und nach der Wahl der Heizung unterschiedlich. Zu rechnen ist jedoch mit Kosten im Bereich von bis zu 5.000 Euro. Wer sich jedoch für eine Heizmethode durch alternative Energien entscheidet, kann eine staatliche Förderung von bis zu 1.300 Euro kassieren.

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