Kriegsdienstverweigerung / Musterungsverweigerung

Die Musterung steht für junge Männer zwischen 18 und 23 Jahren an. Es besteht die Pflicht diesen Termin wahrzunehmen. Nur mit ausreichender Entschuldigung kann der Termin verschoben werden.

Trotzdem ist die Musterungsverweigerung keine Straftat. Geht ein junger Mann nicht zu seinem Musterungstermin, riskiert er eine Geldstrafe aufgrund einer Ordnungswidrigkeit. Zudem wird ein weiterer Musterungstermin zugestellt. Mit den Psychologen und Ärzten des Kreiswehrersatzamtes kann ein möglicher Wunsch nach Kriegsdienstverweigerung besprochen werden.

Möglicherweise liegt ohnehin keine Eignung für den Wehrdienst vor, sodass die betreffende Person ausgemustert wird. Verheiratete Personen mit Kindern haben die Möglichkeit vom Wehrdienst zurückgestellt zu werden oder aber eine Ausmusterung zu erwirken. Zudem kann der Wunsch nach Zivildienst geäußert werden.

Die Kriegsdienstverweigerung stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, sie ist sogar im Grundgesetz verankert. Niemand darf gegen seinen Willen zum Dienst an der Waffe gezwungen werden. Um den Kriegsdienst zu verweigern, ist ein Antrag beim Kreiswehrersatzamt nötig.

Dieser Antrag muss einen Lebenslauf und eine ausführliche Begründung zum Antrag enthalten. In der Begründung muss eine allgemeine Erklärung enthalten sein, die den Wunsch nach Verweigerung begründet. Zudem sollten die Auslöser benannt werden.

Der Kriegsdienstverweigerer muss dem Kreiswehrersatzamt mitteilen, welche religiösen Einstellungen er hat, wie er das Militär ansieht, oder welche Filme ihn eventuell zu seiner Abneigung gebracht haben.

Der Antrag wird beim Kreiswehrersatzamt direkt abgegeben oder per Einschreiben verschickt. Kurze Zeit später ergeht der Bescheid des Amtes. Ein ausführlicher Antrag mit einer guten Begründung wird vom Kreiswehrersatzamt nicht abgelehnt.

Jugendliche die nicht zur Musterung gehen möchten, können den Antrag bereits ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag stellen.

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