Gewerbe ohne Meisterbrief



In Deutschland kann man sich durch den Meisterzwang nicht ohne weiteres in einem anerkannten Handwerksberuf selbständig machen. Durch den Meisterzwang ist vorgeschrieben, dass ein Handwerker, der seinen Beruf auf selbständiger Basis im so genannten stehenden Gewerbe ausüben möchte, in die Handwerksrolle eingetragen sein muss. Dieser Eintrag ist allerdings nur bei Vorlage eines Meisterbriefes möglich.

In vielen anderen EU-Staaten können Handwerker auch ohne Meisterbrief selbständig arbeiten, weshalb viele Länder deutsche Handwerker ohne Meisterbrief händeringend suchen. War ein Handwerker in einem anderen EU-Staat einige Jahre tätig, darf er auch in Deutschland selbständig und ohne Meisterbrief arbeiten. Legitim ist dies durch die europäische Dienst- und Niederlassungsfreiheit. Anerkannt werden müssen hierbei auch Qualifikationen, die er im Ausland erworben hat.

Allerdings gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Ausnahmeregelungen, mit denen Gesellen die Möglichkeit haben, ihr Handwerk in ihrem Umfeld als selbständige Unternehmer auszuführen. So dürfen grundsätzlich alle Handwerker im Reisegewerbe ohne eine Eintragung in die Handwerksrolle und somit ohne einen Meisterbrief selbständig arbeiten.

Auch Handwerker, die einen unerheblichen, handwerklichen Nebenbetrieb betreiben sowie Handwerker, die einfache und nebensächliche handwerkliche Tätigkeiten übernehmen, dürfen dies ohne einen Meisterbrief auf selbständiger Basis tun.

Freie handwerkliche Tätigkeiten, für die keine Ausbildung gemäß der Ausbildungsverordnung notwendig ist, dürfen ebenfalls auf selbständiger Basis durchgeführt werden, ebenso handwerksähnliche Gewerbe.

Hierbei ist es grundsätzlich möglich, mehrere dieser Gewerbe gleichzeitig zu betreiben. So kann man hauptberuflich einen Baustoffhandel und nebenbei einen Holz- und Bautenschutz Beruf oder eine Zimmerei im Reisegewerbe betreiben. Welches der genannten Gewerbe man ohne Meisterbrief selbständig ausführt, hängt von den persönlichen Fähigkeiten ab.


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Leser-Kommentare (1)

  02.12.2008 20:01:29 von Andreas Reinecke

Darf eine GmbH, die im Bereich Maler und Lackierer- Raumausstatter-Fliesenleger- Innenausstatter betrieben wird, ohne einen Meister/oder Brief eine Lehrstelle für das Malerhandwerk anbieten und ausführen? Oder Zählt dieses, wenn überhaupt nur für handwerkähnliche bzw. meisterlose Gewerke.
 

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