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Betrug beim Autokauf / Autoverkauf
Beim Autokauf im Internet sollte man stets die Augen offen halten.
Vor allem auf den diversen Internetbörsen die Autos zum Verkauf und Kauf
anbieten, gibt es viele schwarze Schafe. Nach neuen Berichten sind ca. 20 % der
auf einer Kfz-Börse vorhandenen Wagen, von Betrügern inseriert worden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter eine Vermittlungsgebühr
verlangt. In den meisten Fällen findet keine Vermittlung eines Fahrzeuges statt.
Treuhandkonten bieten auch keine absolute Sicherheit. Wird ein Treuhandkonto in
Anspruch genommen, sollte der Treuhänder definitiv zusagen, dass vor Übergabe
der Ware niemand an das Geld heran kommt.
Ablehnen sollte man grundsätzlich Zahlungen, die über so genannte
"Money-Transfer-Banken" ausgeführt werden, wie zum Beispiel der "Western-Union". Das
Geld was der Käufer hier überweist, wird meist sofort in Bar an den Empfänger
ausgezahlt und dieser ist meist nicht zu ermitteln. Grundsätzlich gilt beim
Autokauf, dass das Geld erst dann zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug übergeben wird.
Sollte eine Vorauszahlung verlangt werden, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein. Ein
seriöser Händler wird keine Vorauskasse verlangen!
Auch bei dem Verkauf eines Wagens über die Zeitung oder das Internet können
Kosten für den Verkäufer entstehen, mit denen er auf keinen Fall rechnet. Auch in
diesem Zweig sind viele Betrüger unterwegs.
Gibt der Verkäufer eine Anzeige auf, meldet sich zumeist innerhalb weniger
Minuten ein Autohändler der Autos
aus ganz Deutschland ankauft. Diese äußerst schnelle Kontaktaufnahme ist dadurch
möglich, dass der Händler eine spezielle Computer-Software benutzt, welche neue
Inserate sofort anzeigt. Somit haben Händler einen immensen Zeitvorteil
gegenüber privaten Interessenten.
Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass die Händler selbstverständlich so
wenig wie Möglich für Ihren Gebrauchtwagen zahlen möchten.
Besonders raffinierte Autohändler gehen die Sache jedoch anders an, und
versprechen am Telefon einen sehr guten Kaufpreis. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Wagen zum Händler
bringt. Ist der Verkäufer dort angekommen, stellt sich plötzlich heraus, dass
dieser nicht den vereinbarten Kaufpreis zahlen will, sondern auf einer
Fahrzeugprüfung besteht. Viele Verkäufer lassen sich dann auf einen reduzierten
Kaufpreis ein, um den Wagen loszuwerden und nach einer langen Autofahrt schnell
wieder nach Hause zu kommen.
Ein anderer Fall ist die Kontaktaufnahme aus dem Ausland. Oftmals melden sich
Händler auf Anzeigen per Mail und akzeptieren dabei sofort den geforderten
Kaufpreis vom Verkäufer. Der Käufer stellt dann einen Scheck aus, der einen
höheren Betrag ausweist wie der vereinbarte Kaufpreis.
Der Verkäufer soll den
Differenzbetrag der zuviel gezahlt wurde, demjenigen in Bar übergeben der das
Auto abholt - als Entschädigung - oder den Betrag per Western-Union auf das
Konto eines Verschiffungsunternehmens - wegen Verschiffungskosten - überweisen.
Der Verkäufer stellt dann nach ein paar Wochen fest, dass der Scheck nicht
gedeckt war und der zuerst gutgeschriebene Betrag wird wieder zurück gebucht
wird.
Damit bleibt der Verkäufer auf dem ausgezahlten bzw. überwiesenen Betrag sitzen.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Anzahlung verlangt wird oder dem Verkäufer Kosten
entstehen wo er nicht sicher ist das Geld zu bekommen, sollte er das Angebot
ablehnen!
Viele Händler locken mit hohen Kaufpreisen. Wenn der Verkäufer dann den Wagen
zum Händler bringt, wird in dem Kaufvertrag jedoch kein Preis angegeben. In dem
Vertrag steht lediglich, dass der Kaufpreis durch einen Sachverständigen
ermittelt werden muss.
Wer dann das Kleingedruckte genau liest wird feststellen,
dass der Preis erst durch die Schätzung des Gutachters festgelegt wird und davon
die Mehrwertsteuer und ein im Vertrag festgelegter Prozentsatz abgezogen werden.
Das bezeichnen die Händler dann als Händlereinkaufspreis was in keiner Weise mit
dem Händlerverkaufspreis zu vergleichen ist.
Dieser Preis liegt dann mit
Sicherheit weit unter den Erwartungen des Verkäufers. Wird dann die
Mehrwertsteuer und ein anderer vertraglich festgelegter Betrag abgezogen,
bleibt meist nichts mehr von dem erhofften Kaufpreis übrig.
Vorsicht sollte man ebenfalls walten lassen, wenn der Händler vorgibt bereits
einen Käufer für das Fahrzeug an der Hand zu haben. Vom Verkäufer wird dann
meist verlangt, dass er eine Gebühr zahlen soll die sich daraus zusammen setzt,
dass das Fahrzeug gereinigt und aufbereitet werden muss etc.
Dann wird meist ein
Mindestkaufpreis vereinbart und mit dem Verkäufer Standkosten vereinbart.
Daraufhin
teilt der Händler plötzlich mit, dass der Käufer abgesprungen ist und kein
anderer Interesse an dem Fahrzeug hat. Der Verkäufer kündigt dann irgendwann den
geschlossenen Vertrag und bleibt damit nicht nur auf den Kosten für die
Reinigung und den Standgebühren sitzen, sondern bemerkt außerdem, dass im Vertrag eine
Klausel steht, nach der der Verkäufer bei Kündigung eine vierstellige Summe
zahlen soll.
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