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Betrug beim Autokauf / Autoverkauf - Tipps beachten um sich vor Betrügern zu schützen {/literal}

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Betrug beim Autokauf / Autoverkauf



Beim Autokauf im Internet sollte man stets die Augen offen halten. Vor allem auf den diversen Internetbörsen die Autos zum Verkauf und Kauf anbieten, gibt es viele schwarze Schafe. Nach neuen Berichten sind ca. 20 % der auf einer Kfz-Börse vorhandenen Wagen, von Betrügern inseriert worden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Anbieter eine Vermittlungsgebühr verlangt. In den meisten Fällen findet keine Vermittlung eines Fahrzeuges statt. Treuhandkonten bieten auch keine absolute Sicherheit. Wird ein Treuhandkonto in Anspruch genommen, sollte der Treuhänder definitiv zusagen, dass vor Übergabe der Ware niemand an das Geld heran kommt.

Ablehnen sollte man grundsätzlich Zahlungen, die über so genannte "Money-Transfer-Banken" ausgeführt werden, wie zum Beispiel der "Western-Union". Das Geld was der Käufer hier überweist, wird meist sofort in Bar an den Empfänger ausgezahlt und dieser ist meist nicht zu ermitteln. Grundsätzlich gilt beim Autokauf, dass das Geld erst dann zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug übergeben wird.

Sollte eine Vorauszahlung verlangt werden, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein. Ein seriöser Händler wird keine Vorauskasse verlangen!

Auch bei dem Verkauf eines Wagens über die Zeitung oder das Internet können Kosten für den Verkäufer entstehen, mit denen er auf keinen Fall rechnet. Auch in diesem Zweig sind viele Betrüger unterwegs.

Gibt der Verkäufer eine Anzeige auf, meldet sich zumeist innerhalb weniger Minuten ein Autohändler der Autos aus ganz Deutschland ankauft. Diese äußerst schnelle Kontaktaufnahme ist dadurch möglich, dass der Händler eine spezielle Computer-Software benutzt, welche neue Inserate sofort anzeigt. Somit haben Händler einen immensen Zeitvorteil gegenüber privaten Interessenten.

Problematisch ist jedoch die Tatsache, dass die Händler selbstverständlich so wenig wie Möglich für Ihren Gebrauchtwagen zahlen möchten.

Besonders raffinierte Autohändler gehen die Sache jedoch anders an, und versprechen am Telefon einen sehr guten Kaufpreis. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Verkäufer den Wagen zum Händler bringt. Ist der Verkäufer dort angekommen, stellt sich plötzlich heraus, dass dieser nicht den vereinbarten Kaufpreis zahlen will, sondern auf einer Fahrzeugprüfung besteht. Viele Verkäufer lassen sich dann auf einen reduzierten Kaufpreis ein, um den Wagen loszuwerden und nach einer langen Autofahrt schnell wieder nach Hause zu kommen.

Ein anderer Fall ist die Kontaktaufnahme aus dem Ausland. Oftmals melden sich Händler auf Anzeigen per Mail und akzeptieren dabei sofort den geforderten Kaufpreis vom Verkäufer. Der Käufer stellt dann einen Scheck aus, der einen höheren Betrag ausweist wie der vereinbarte Kaufpreis.

Der Verkäufer soll den Differenzbetrag der zuviel gezahlt wurde, demjenigen in Bar übergeben der das Auto abholt - als Entschädigung - oder den Betrag per Western-Union auf das Konto eines Verschiffungsunternehmens - wegen Verschiffungskosten - überweisen. Der Verkäufer stellt dann nach ein paar Wochen fest, dass der Scheck nicht gedeckt war und der zuerst gutgeschriebene Betrag wird wieder zurück gebucht wird. Damit bleibt der Verkäufer auf dem ausgezahlten bzw. überwiesenen Betrag sitzen.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Anzahlung verlangt wird oder dem Verkäufer Kosten entstehen wo er nicht sicher ist das Geld zu bekommen, sollte er das Angebot ablehnen!

Viele Händler locken mit hohen Kaufpreisen. Wenn der Verkäufer dann den Wagen zum Händler bringt, wird in dem Kaufvertrag jedoch kein Preis angegeben. In dem Vertrag steht lediglich, dass der Kaufpreis durch einen Sachverständigen ermittelt werden muss.

Wer dann das Kleingedruckte genau liest wird feststellen, dass der Preis erst durch die Schätzung des Gutachters festgelegt wird und davon die Mehrwertsteuer und ein im Vertrag festgelegter Prozentsatz abgezogen werden. Das bezeichnen die Händler dann als Händlereinkaufspreis was in keiner Weise mit dem Händlerverkaufspreis zu vergleichen ist.

Dieser Preis liegt dann mit Sicherheit weit unter den Erwartungen des Verkäufers. Wird dann die Mehrwertsteuer und ein anderer vertraglich festgelegter Betrag abgezogen, bleibt meist nichts mehr von dem erhofften Kaufpreis übrig.

Vorsicht sollte man ebenfalls walten lassen, wenn der Händler vorgibt bereits einen Käufer für das Fahrzeug an der Hand zu haben. Vom Verkäufer wird dann meist verlangt, dass er eine Gebühr zahlen soll die sich daraus zusammen setzt, dass das Fahrzeug gereinigt und aufbereitet werden muss etc.

Dann wird meist ein Mindestkaufpreis vereinbart und mit dem Verkäufer Standkosten vereinbart. Daraufhin teilt der Händler plötzlich mit, dass der Käufer abgesprungen ist und kein anderer Interesse an dem Fahrzeug hat. Der Verkäufer kündigt dann irgendwann den geschlossenen Vertrag und bleibt damit nicht nur auf den Kosten für die Reinigung und den Standgebühren sitzen, sondern bemerkt außerdem, dass im Vertrag eine Klausel steht, nach der der Verkäufer bei Kündigung eine vierstellige Summe zahlen soll.


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