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Personalausweis verlängern - Personalausweis Antrag {/literal}

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Personalausweis verlängern



Den Personalausweis zu verlängern ist nicht mehr möglich. Wenn die Gültigkeitsdauer des Personalausweises endet, ist die Beantragung eines neuen Dokumentes erforderlich. Der entsprechende Antrag kann beim Einwohnermeldeamt gestellt werden. Da der Antragsteller in Gegenwart eines Bediensteten eine Unterschrift leisten muss, kann der Ausweis nur persönlich beantragt werden.

Mitzubringen sind der alte Personalausweis oder ein Reisepass als Identitätsnachweis und ein aktuelles randloses Passbild in der Größe 45 x 35 mm. Ein Antragsformular muss in der Regel nicht ausgefüllt werden. Der fertige Antrag wird nach Vorlage des alten Ausweises elektronisch erstellt und ausgedruckt und braucht nur noch vom Antragsteller unterzeichnet zu werden.

In der Regel wird für den Antrag eine Quittung ausgestellt, gegen deren Vorlage in zwei bis vier Wochen der neue Personalausweis erhältlich ist. In der Ferienzeit kann die Fertigstellung des neuen Ausweises auch bis zu sechs Wochen dauern. Wer nicht so lange auf sein neues Dokument warten will, der kann sich einen vorläufigen Ausweis geben lassen. Dieser wird gleich vor Ort ausgestellt und ist maximal drei Monate gültig. Die Gebührenhöhe für einen vorläufigen Personalausweis wird auf Landesebene bestimmt und ist deshalb nicht überall gleich. Der neue Personalausweis ist zehn Jahre gültig und kostet bundeseinheitlich acht Euro.

Das zur Beantragung eines neuen Ausweises mitgebrachte Lichtbild wird nur dann akzeptiert, wenn es neben den erforderlichen Maßen die folgenden Eigenschaften besitzt: Es sollte so aktuell sein, dass es mit der antragstellenden Person noch identisch ist. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein, sodass sich der Kopf deutlich abhebt. Die abgebildete Person darf weder eine Uniform, noch eine Sonnenbrille oder eine Kopfbedeckung tragen. Bei einigen Personengruppen wie beispielsweise Ordensschwestern sind Ausnahmen erlaubt. Auf keinen Fall, auch nicht aus religiösen Gründen, darf das Gesicht verschleiert sein. Die Haare sollten nicht eine ganze Gesichtshälfte bedecken.

Das Gesicht muss etwa 80 Prozent des Fotos einnehmen. Bei volumenreichem Haar sollte die Frisur möglichst vollständig abgebildet sein, ohne das Gesicht zu verkleinern, dass zentriert auf dem Lichtbild platziert sein sollte. Schatten im Gesicht oder rote Augen sollten vermieden werden. Des Weiteren muss das Bild in allen Bereichen scharf und kontrastreich sein. Schwarzweißaufnahmen sind zulässig. Bei Farbaufnahmen müssen die Hauttöne natürlich wiedergegeben werden. Spiegelnde Brillengläser sind zu vermeiden. Der Mund muss geschlossen sein und die Augen sollten direkt in die Kamera blicken.

Ab 1. November 2010 wird der elektronische Personalausweis den bisherigen ablösen. Der neue Ausweis ist nur halb so groß wie der alte, kann aber dafür viel mehr. Mit ihm ist es möglich, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine rechtlich sicherere Basis zu stellen. Der integrierte Chip enthält verschiedene Informationen und auch ein digitales Passfoto. Freiwillig können zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Alle alten bis zum 31. Oktober beantragten Ausweise sind nach wie vor zehn Jahre lang gültig, können aber vorzeitig umgetauscht werden.


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Leser-Kommentare (1)

  07.06.2012 16:52:41 von Karin

Eine aufschlussreiche Information, durch die wir alles erfahren haben, was wir wissen müssen! Vielen Dank!
 

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