Baugenehmigung Antrag



Die Baugenehmigung ist eine von einer Behörde ausgestellte Erlaubnis zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder zum Abriss einer baulichen Anlage. Jeder Bauherr der entweder selber bauen oder umbauen will, braucht eine behördliche Genehmigung.

Welche Vorschriften im einzelnen gelten, sind je nach dem Bundesland unterschiedlich. Man sollte sich auf jeden Fall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt erkundigen.

Grundsätzlich hat der Bürger oder Bauherr ein Recht auf die Zuteilung einer Baugenehmigung, solange diesem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Verweigern kann die Behörde die Baugenehmigung, wenn zum Beispiel im Bereich des Naturschutzes oder des Umweltschutzes Bedenken bestehen.

Grundsätzlich darf mit dem Bau nicht begonnen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. Dies wird als "Schwarzbau" angesehen, was die Behörde berechtigt, die Einstellung zu verlangen. Abgerissen werden darf der Bau von der Baubehörde nur dann, wenn die Baugenehmigung aus bestimmten Gründen sowieso abgelehnt worden wäre.

Mit der Genehmigung erteilt die Baubehörde dem Bauherrn die Errichtung des Bauwerkes. Diese Genehmigung gilt ebenso für den Rechtsnachfolger des Bauherrn. Für den Rechtsnachfolger ist die Genehmigung jedoch dann zeitlich begrenzt.


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