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Kilometergeld Berechnung - Auto Kilometergeld und PKW Erstattung {/literal}

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Kilometergeld



Unter Kilometergeld versteht man den Betrag, der vom Chef, vom Staat oder vom Arbeitsamt bezahlt wird, um die Kosten für eine Autofahrt zu erstatten.

Grundsätzlich steht Kilometergeld daher jedem Menschen zu, der zu dieser Fahrt verpflichtet war. Die Höhe des Kilometergeldes kann jedoch stark variieren und richtet sich auch nach der Vereinbarung zwischen Fahrer und Auftraggeber.

Der Staat beispielsweise bezahlt seinen Steuerzahlern, sofern diese als Arbeitnehmer beschäftigt sind, Kilometergeld für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle. Dieses Kilometergeld wird auch Pendlerpauschale bezeichnet, die seit 2007 nur noch ab dem 21. Kilometer bezahlt wird. Gezahlt werden derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer, allerdings nur für die einfache Strecke.

Auch viele Arbeitgeber orientieren sich an dieser Größe und gewähren ihren Arbeitnehmern für beruflich unabdingbare Fahrten Kilometergeld in Höhe von 0,30 Euro. Dieses Kilometergeld wird in den meisten Firmen jedoch bereits ab dem ersten Kilometer gezahlt, zudem erfolgt die Zahlung für den Hin- sowie den Rückweg. Als beruflich notwendige Fahrten gehören hierbei beispielsweise der Besuch von Kunden, die Teilnahme an einem Seminar oder die Fahrt zu weiter entfernt liegenden Filialen des Unternehmens in dem man arbeitet.

Nach der Beendigung der Dienstreise kann der Arbeitnehmer anschließend einen Antrag auf Kilometergeld stellen. Größere Firmen haben hierfür in ihren Intranets bereits Formulare hinterlegt, die nur noch ausgefüllt und vom Vorgesetzten unterschrieben werden müssen. Vielfach kann über diese Formulare auch das Verpflegungsgeld, sowie andere Auslagen (Parkgebühren) abgerechnet werden. In kleineren Firmen ist es allerdings schwieriger, das Fahrgeld zu beantragen, oftmals reicht hier aber bereits der mündliche Auftrag.

In größeren Firmen und Konzernen ist das Kilometergeld zudem meist in den Betriebsvereinbarungen fest verankert. Im Gegensatz dazu haben Arbeitnehmer kleinerer Unternehmen meist die Möglichkeit, die Höhe des Fahrgeldes mit dem Chef zu verhandeln. Gerade jetzt, in Zeiten steigender Benzinpreise, kann dies sehr hilfreich sein. Auf diese Weise ist es möglich, die Spritkosten sowie den Verschleiß des Wagens ersetzt zu bekommen. Allerdings: Der Chef ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kilometergeld zu bezahlen, es handelt sich hierbei somit um reine Kulanz.

Ebenso wie in den größeren Konzernen, ist auch das Kilometergeld beim Staat festgeschrieben. Bürger, die vor Gericht als Zeuge geladen werden, haben wie Arbeitnehmer Anspruch auf Kilometergeld, welches die Benzinkosten sowie den Verschleiß des Wagens ersetzen. Hier können allerdings nur 25 Cent pro Kilometer angerechnet werden.


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