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Einkommensteuererklärung für Studenten



Eine Einkommensteuererklärung anzufertigen ist kein Vergnügen. Doch viele Arbeitnehmer und Selbstständige sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, während für andere die Abgabe keine Pflicht ist. Für Steuerzahler, die eine Steuerrückerstattung erwarten, lohnt die Mühe. Auch für diejenigen, die trotz fehlender Pflicht eine Einkommensteuererklärung freiwillig machen. Und zwar für alle, die zu viel bezahlte Steuern vom Staat zurück erstattet bekommen möchten.

Bei der Einkommensteuererklärung für Studenten sieht es genau so aus

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine abzugeben. Sie sollten jedoch auf jeden Fall den Arbeitsaufwand nicht scheuen, eine Steuererklärung abzugeben, da sie grundsätzlich mit Steuerrückerstattungen rechnen können. Dabei geht es um zwei Besonderheiten, die es bei der Steuererklärung für Studenten zu berücksichtigen gilt. Zum einen ist es die generell zu hohe Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber von arbeitenden Studenten einbehalten wird und die nur über die Einkommensteuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstattet werden kann. Zum zweiten sind es die Werbungskosten, die in der Einkommensteuererklärung erfasst werden können, um vom Jahreseinkommen abgezogen zu werden.

Wichtig ist es vor allem, die für Studenten geltenden Grenzen (Verdienstgrenzen und Arbeitszeitgrenzen) zu beachten. Diese betreffen sowohl kleine Minijobs während der Semesterzeit als auch Vollzeitjobs während der Ferienzeit. Dazu gehören der maximale Verdienst pro Monat, der maximale Verdienst pro Jahr, die maximale Anzahl Arbeitsstunden pro Woche (bei einem Job während eines Semesters), die maximale Dauer einer Beschäftigung bzw. Anzahl Arbeitstage pro Jahr.

Die Verdienstgrenzen beruhen auf die anderen Formen und Zuschüsse, die einem Student zustehen, wie Kindergeld und Bafög. Die Arbeitszeitgrenzen sollen wiederum sicherstellen, dass ein Student vor allem studiert und nicht arbeitet.

Bis auf die geltenden Grenzen ist das Angestelltenverhältnis eines Studenten fast wie das eines normalen Arbeitnehmers: Er hat bis auf die Arbeitslosenversicherung die üblichen Sozialversicherungen zu tragen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung. Die entscheidenden Unterschiede sind die kürzere Beschäftigungszeit und die geringe Höhe der gesamten Jahresverdienst der Studenten: Da deren Jahreseinkommen generell unter dem geltenden Grundfreibetrag liegt (aktuell 8.004 Euro), wird ihnen die gesamte einbehaltene Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag zurückerstattet. Zudem ist der Grundfreibetrag je nach Steuerklasse (die vom Familienstand abhängt) unterschiedlich hoch.

Eine andere Variante ist, seine Studentenzeit als Existenzgründer zu finanzieren, sich bereits als Student selbstständig zu machen. Hierzu gelten zwar andere Regeln, es sind aber auch gewisse Grenzen zu beachten. Beispielsweise sind die für einen Selbstständigen üblichen Steuern nicht als vierteljährliche Vorauszahlung (Einkommenssteuer und Umsatzsteuer) zu zahlen, wenn der Gewinn unter derzeit 7.500 Euro liegt. Als Selbstständiger muss ein Student ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

Das Beste ist letztendlich, dass es sich auch für die Studenten, die kein eigenes Einkommen haben, lohnt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn sie können die Studienkosten (Fahrtkosten, Studiengebühren, Semestergebühren, Fachliteratur) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Seit 2005 gilt: die Einkommensteuererklärung ist innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das sie eingereicht wird, abzugeben.




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Leser-Kommentare (7)

  09.08.2012 12:02:04 von Annette

Ich habe auch mal eine Frage!Wenn ein BA Student keinen Lohn bekommt, das Unternehm aber die Studiumkosten trägt, kann, muss, sollte er dann eine Steuererklärung machen? Die Arbeitsstelle und die Uni liegen so weit auseinander, das man zwei Wohnungen benötigt! Was kann man steuerlich alles geltend machen? Der Student bekommt auch kein bafög? Kann mir bei den viele Fragen vielleicht jemand helfen?
  15.05.2012 20:31:42 von Luisa

Hey,also wenn ich als Student Werbungskosten angebe, sollte ich die schon während dem Studium angeben, sammeln die die dann und zahlen mir das zurück sobald ich einen festen Job habe, oder kann ich das erst rückwirkend angeben, wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin? Weil die 4 Jahre mir doch irgendwie recht knapp bemessen scheinen, ich rechne nicht damit, 2015 fest angestellt zu sein (habe 2011 mit meinem Studium begonnen)... Wäre schön, wenn da jemand eine Antwort zu hat! :)
  29.02.2012 12:19:49 von Mari

Nun ist es wieder so weit...Habe folgendes Problem: Dieses Jahr hab ich mein Studium beendet (01-03 Studium, 04-10 Diplomarbeit im Unternehmen - hier habe ich monatlich 780 Euro bekommen und da es quasi so was wie Pflichpraktikum gewesen ist musste ich keine Lohnsteuer abführen, 11-12 Angestellte) Nun hab ich 2 elektr. Lohnsteuerausdrücke weiss aber nicht ob ich in die Steuererklärung die summe von beiden eintragen muss? Würde der FA im Nachhinein die Lohnsteuer während meiner Diplomarbeit verlangen??Vielen Dank Mari
  26.01.2012 19:48:56 von Anna

Danke Klaus! Ich wusste garnicht, dass ich alles seit Anfang meines Studiums (2008) geltend machen kann. Wie trage ich denn die Ausgaben der letzten Jahre in die Steuererklärung ein? Auch bei Werbungskosten und einfach die letzten Jahre dazu angeben?
  11.10.2011 00:13:27 von Marie

Da ich die letzten Jahre auf 2 Lohnsteuerkarten gearbeitet habe, um mein Studium zu finanzieren, musste ich schon eine Lohnsteuererklärung machen, wusste allerdings nicht was ich unter Sonderkosten noch hätte geltend machen können. Gibt es eine Möglichkeit dies nachträglich zu tun?
  11.09.2011 17:37:29 von Klaus

Hallo Daniel,dies ergibt sich aus der Abgabenordnung, wonach innerhalb der sog. Festsetzungsverjährung von 4 Jahren eine Steuererklärung abgegeben werden kann. Der Artikel oben ist auch nicht mehr auf der Höhe der Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts dem BFH in München. Dieser hatte in einem jüngst ergangenen Urteil klar gelegt, dass die Student(Inn)en sämtliche Kosten, die das Studium verursacht haben (z.B. Studiengebühren, Fahrten zur Uni und nach Hause, Miete für die Studentenbude und für Fachliteratur als Werbungskosten abzugsfähig sind. Auch wenn diese Verluste sich nicht sofort steuerlich auswirken, können die Verluste über die Dauer des Studiums angesammelt und vorgetragen werden, bis man nach Abschluss des Studiums einen gut bezahlten Job hat, bei dem man diese Verluste steuerlich unterbringen kann. Dadurch minimierst du das Einkommen in diesem Jahr und erhältst zu einem großen Teil die bezahlten Lohnsteuern wieder zurück. Es lohnt sich also auch für die Vergangenheit Steuererklärungen abzugeben. Im Jahr 2011 kann man noch bis Ende diesen Jahres die Steuererklärung 2007 abgeben und verliert nichts. Ich bin gerade dabei ein effizientes Modell zu entwickeln, um den Studenten zu helfen, die Studienkosten sehr schnell und effizient beim Fiskus geltend zu machen. Vielleicht hilft dir der Tipp weiter.HG
  05.04.2011 23:10:56 von Daniel

Woraus ergibt sich die verlängerte Abgabfrist für die Steuererklärung, also die 4 Jahre?
 

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