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Aus der Kirche austreten - der Kirchenaustritt {/literal}

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Aus der Kirche austreten



Der Kirche laufen die Gläubigen davon - so ist immer wieder in den Medien zu hören. In der Tat kämpfen sowohl die katholische als auch die evangelische Glaubensgemeinschaft scheinbar machtlos gegen immer geringer werdendes Interesse an. Außer an Festtagen wie "Weihnachten" oder "Ostern" bleiben die Menschen den Gottesdiensten vielerorts fern.

Viele Ärgern sich über die Weltanschauung der Kirche und können sich immer weniger mit ihr identifizieren. Entscheidende Punkte sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Gleichberechtigung der Frau oder die Trauung homosexueller Paare. Bei anderen steht der finanzielle Aspekt im Vordergrund und man möchte sich einfach die Kirchensteuer sparen. Die Kirche in Deutschland kämpft zwar seit Jahren intensiv darum, den Mitgliederschwund zu stoppen, wirklich zu gelingen scheint es ihr aber nicht. Mittlerweile gehören nur noch etwa 60 Prozent der deutschen Bevölkerung einer der beiden Großkirchen an. Ist der Trend zu stoppen?

Glaubensexperten sehen eine schwere Zukunft auf die beiden Großkirchen zukommen. Hungernde Menschen auf der Einen und Prunkbauten auf der Anderen Seite, das Wort des Papstes gegen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch steht der Tatsache gegenüber, dass täglich tausende Kinder an Krankheit und Hunger sterben.

Für viele Menschen in Deutschland ist das "Denken" der Großkirchen schlichtweg nicht mehr zeitgemäß und passt nicht zusammen.

Für andere ist der Glauben eine "freiwillige" Sache und niemals an finanzielle Optionen gebunden. Deshalb hat, laut Statistik, jeder bislang zweite Ausgetretene aus steuerlichen Gründen gehandelt. Dennoch sollte ein Austritt sehr gut überlegt werden, da er auch arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Gerade Arbeitgeber, die kirchlicher Träger sind, wie zum Beispiel die Caritas, das Diakonische Werk oder diverse Verlagsunternehmen, könnten dem ausgetretenen Arbeitnehmer das Dienstverhältnis kündigen.

Auch eine kirchliche Hochzeit könnte für einen Ausgetretenen in Gefahr sein. Ob ein Nicht-Mitglied kirchlich getraut wird oder nicht ist regional unterschiedlich. Sollte man sich dennoch dafür entscheiden, aus der Kirche auszutreten, reicht in der Regel eine kurze persönliche Erklärung beim zuständigen Standesamt. Ein schriftlicher Austritt ist dagegen nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Größter Kritikpunkt ist nach wie vor die so genannte Austrittsgebühr. Je nach Bundesland werden für einen Kirchenaustritt bis zu 50 Euro berechnet. Auch sozial Schwache bleiben von der Gebühr übrigens nicht verschont, was in Deutschland bereits zu heftigen Debatten geführt hat.

Beim Thema "Wiedereintritt" kursieren in Deutschland die unterschiedlichsten Gerüchte. Der größte Irrglaube dürfte sein, dass ein Ausgetretener so gut wie keine Möglichkeit mehr hat, wieder in eine der beiden Großkirchen einzutreten. Ganz im Gegenteil. Es ist sogar relativ einfach, auch wieder auf dem Papier sowohl der evangelischen als auch katholischen Kirche anzugehören.

Der Grund ist ganz einfach erklärt: Beide Kirchen haben finanzielle Probleme und sind über jeden neuen Kirchensteuerzahler erfreut. So paradox das für viele klingen mag. Deshalb reicht für den Wiedereintritt oftmals ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Ortspfarrer.

Außerdem sind die Kirchen durch ihre eigene Regelung mehr oder weniger gezwungen, ehemalige Mitglieder wieder aufzunehmen. Allerdings sollte man schon eine entsprechende Glaubensüberzeugung mitbringen.




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