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Rechnung ins Ausland / Auslandsrechnung



Immer mehr Unternehmer und Selbstständige erbringen ihre Dienstleistungen bzw. liefern ihre Waren nicht mehr nur innerhalb Deutschlands, sondern immer häufiger befinden sich die Kunden auch im Ausland. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die über das Internet agieren, denn diese Firmen sind international erreichbar. Die Rechnung für die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen müssen hierbei allerdings einige Besonderheiten aufweisen, die viele Unternehmer vor Probleme stellt.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es bezüglich der Versteuerung in jedem Land andere Vorschriften gibt. Wer beispielsweise eine Dienstleistung in Österreich erbracht hat, kann die Rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen. Da die Regelungen jedoch sehr unterschiedlich sind, sollte vor jeder Rechnungslegung der Steuerberater befragt werden. Auch die Industrie- und Handelskammer kann in vielen Fällen Auskunft geben.

Die Unterschiede sind damit aber noch nicht zu Ende. Vielmehr unterscheidet das Steuerrecht weiterhin, ob es sich in der Rechnung über eine Dienstleistung oder eine Ware handelt. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Rechnungsnehmer um einen Unternehmer oder eine Privatperson handelt.

Werden Warenlieferungen ins Ausland erbracht, wird zudem eine Umstatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz "Ust.-ID", benötigt. Diese wird auf Antrag des Unternehmers vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Mittlerweile ist dieser Antrag sogar bereits online möglich. Für Dienstleistungen ist diese Nummer allerdings nicht notwendig. Wer über eine solche Ust.-ID verfügt, kann Rechnungen ins EU Ausland über Warenlieferungen grundsätzlich ohne Umsatzsteuer ausstellen. Ein Vermerk auf der Rechnung: „Umsatzsteuerfrei im Sinne des innereuropäischen Güterverkehrs" kann hierbei nicht schaden. Wird die Ware allerdings in die USA geliefert, ist der Ausweis der Umsatzsteuer Pflicht.

Eine Rechnung ins Ausland sollte weiterhin wichtige Daten enthalten, um dem Auftraggeber zu ermöglichen, die Überweisung des Rechnungsbetrages vornehmen zu können. Hierzu gehört als erstes die Angabe der vollständigen Adresse. Bei der Angabe der Bankverbindung sollte man nicht allein die deutsche Kontonummer sowie die Bankleitzahl angeben, sondern weiterhin auch die IBAN-Nummer (die internationale Kontonummer) sowie den BIC-Code (die internationale Bankleitzahl). Nur so ist es möglich, dass die Rechnung aus dem Ausland auch ankommt.

Bei Zahlungen innerhalb Europas können mittlerweile die standardisierten SEPA-Überweisungen genutzt werden, bei denen nur geringe Kosten anfallen. Wer allerdings einen Geldbetrag aus dem nichteuropäischen Ausland erwartet, sollte weiterhin mit seinem Auftragnehmer klären, wer die Kosten dieser Überweisung übernimmt. Gegebenenfalls können diese Kosten auch auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen werden.


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Leser-Kommentare (1)

  05.03.2009 10:29:34 von Bahr

Wie verhält es sich mit einer Provisionsrechnung für eine erbrachte Dienstleistung, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmen in Mexiko ist? MIt Ust-ID Nr.? Mit oder ohne Umsatzssteuer? Kann jemand helfen? Herzlichen Dank im Voraus
 

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