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Sozialhilfe Anspruch / Antrag
                	Sozialhilfe ist eine für Bedürftige eingerichtete Sozialleistung. Genauer gesagt 
handelt es sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Sozialleistung, die 
gewährleistet, dass für alle Menschen ein Mindeststandard für ein 
menschenwürdiges Dasein gesichert werden soll. Es sollte sich niemand scheuen, 
Sozialhilfe zu beantragen. Sozialhilfe ist in Deutschland verfassungsrechtlich 
garantiert.
Seit 2005 definiert man Sozialhilfe hauptsächlich mit dem Schlagwort "Hartz IV". 
Die Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft, das gesamte Sozialleistungssystem wurde 
verändert. Langzeitarbeitslose mussten und müssen sich mit Hartz IV 
auseinandersetzen. Wann aber ist man "bedürftig"? Wann hat man Anspruch auf 
Sozialleistung, egal ob Hartz IV oder ALG II? 
5 Millionen Menschen in Deutschland sind arbeitslos - fast 4 Millionen davon 
haben Anspruch auf
Arbeitslosengeld II. Hier muss man klar unterscheiden, dass ALG II nur 
derjenige erhält, der erwerbsfähig ist, also mehr als drei Stunden am Tag einer 
Arbeit nachgehen kann.
Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben Anspruch auf Sozialhilfe. Dies ist ein 
wichtiger Aspekt, den man wissen sollte. Weiterhin interessant und zu beachten 
gilt es, dass Sozialhilfe nicht unbedingt in Form von Geld, also Finanziellem 
erbracht werden muss. Es ist auch möglich, dass den Bedürftigen mit Hilfe von 
Sach- oder Dienstleistungen geholfen wird.
Sozialhilfe wird immer bezüglich des gesamten Haushaltes berechnet, wobei jede 
einzelne bedürftige Person separat berechnet wird. Es gibt hierzu einen 
Regelsatz, der aufzeigt, wie viel Geld monatlich einem Haushalt in den 
verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, Telefonkosten, 
Gesundheitspflege, Bildung, Verkehr, Wohnen und Kleidung zum Beispiel zur 
Verfügung stehen muss, damit der Haushalt ein menschenwürdiges Leben führen 
kann.
Dies wird geprüft, woraufhin anschließend entschieden wird, ob man diese 
Zuschüsse erhalten kann. Die Beantragung der Sozialhilfe um überleben zu können 
bzw. um seiner Familie und seinen Kindern ein Leben außerhalb der Armutsgrenze 
ermöglichen zu können, ist keine Schande! Deshalb ist es wichtig, sich über die 
gesetzlichen Möglichkeiten zu informieren und diese auch auszuschöpfen. Es ist 
das gute Recht jedes Bürgers, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.
			
 
			
			
               
              
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