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Elterngeld Berechnung
                	Die Berechnung des neuen Elterngeldes ist nicht einfach, was nicht zuletzt daran 
liegt, dass sich diese 
nach unterschiedlichen Kriterien richtet. Nach dem neuen Gesetz wird das neue Elterngeld 
in der Regel in Höhe von 67% des letzten Nettogehaltes berechnet, was in den 
letzten 12 Monaten angefallen ist.
Dabei gilt jedoch ein Höchstbetrag von 1.800 
Euro im Monat. Für Personen die in den letzten Monaten dabei unter 1.000 Euro 
verdient haben, erhöht sich die Zahlung des Elterngeldes für 2 Euro um je 0,1 
Prozentpunkt welches den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet. Arbeitet ein 
Elternteil nach der Geburt des Kindes - Alleinstehender - und verdient monatlich 
weniger wie 1.800 Euro im Monat, dann wird der Differenzbetrag dazu gezahlt.
Weiter werden für jedes Kind zusätzlich mindestens 75 Euro gezahlt wenn 2 Kinder 
im Haushalt leben die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder drei 
oder mehr Kinder die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für 
behinderte Kinder gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren zur Zahlung des 
Elterngeldes. Das Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch 
wenn vor der Geburt kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielt worden 
ist. Werden mehrere 
Kinder geboren, erhöht sich das Elterngeld was den 
Eltern zusteht um weitere 300 Euro für das zweite, und für jedes weitere Kind.
Die Berechnungen für das Elterngeld sind kompliziert und auch andere Einflüsse 
wie das Einkommen des Partners etc. werden mit einbezogen. Um eine exakte 
Berechnung vorzunehmen, empfehlen wir Ihnen folgende Seite:
			
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