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IGEL Leistungen
                	Als Igel-Leistungen werden Gesundheitsleistungen bezeichnet, die bei den 
gesetzlichen Krankenkassen nicht in deren Leistungskatalog aufgenommen sind. 
Möchte der Patient somit eine weitergehende Behandlung über die Leistungen der 
Krankenkasse hinaus, muss er diese in der Regel selber bezahlen.
Wünscht der Patient eine Untersuchung, ohne dass der Verdacht auf eine Krankheit 
besteht, bezeichnet man diese als eine so genannte "Igel-Leistung". 
Krankenkassen übernehmen diese Untersuchungen, wenn ein Krankheitsverdacht 
besteht.
Je nach Kasse sind die Untersuchungen unterschiedlich. Dazu gehören 
kann zum Beispiel eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs, das 
Langzeit-Elektrokardiogramm (EKG) oder eine Augeninnendruckmessung.
Für Patienten die eine Igel-Leistung in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt es 
sich vorher mit einem Arzt zu sprechen, und einen unabhängigen Experten der 
zuständigen Krankenkasse zu befragen.
Bietet der Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung an, sollte man sich erst 
einmal Bedenkzeit erbeten und sich von einer Verbraucherzentrale oder einem 
unabhängigen Experten beraten lassen.
Auch die zuständige Krankenkasse hilft 
meist weiter und berät den Patienten über das weitere Vorgehen, und ob die 
Leistung vielleicht doch in einigen Fällen von der Kasse übernommen wird.
			
 
			
			
               
              
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