Schufa Eintrag löschen



Bei der Aufbewahrung von personenbezogenen Daten gibt es unterschiedliche gesetzliche Fristen. Bei den Schufa-Fristen ist es so, dass stets die Interessen zweier Parteien gewahrt werden müssen. Zum einen müssen die Unternehmen ihre Geschäftsrisiken kalkulieren können, und zum anderen sind die Belange der Verbraucher zu berücksichtigen, indem negative Informationen nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden.

Folgende Angaben werden von der Schufa entfernt:

Girokonten und Kreditkartenkonten nach Kontoauflösung. Über Versandkonten 3 Jahre nach Eingang bzw. ab Mitteilung der Kontoauflösung.

Bei Krediten nach 3 Jahren am dem Jahr der Rückzahlung

Bei nichts vertragsmäßig abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Beginn der Aufzeichnung.

Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der Schufa nach 3 Jahren gelöscht. Dies kann auf früher erfolgen, falls die Löschung beim Amtsgericht der Schufa angezeigt wird.


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