Deprecated: mysql_connect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /www/htdocs/w00a5ee3/class/c_datenbank.php on line 85
ICSI Behandlung
                	Die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ISCI) ist ein Verfahren der 
künstlichen Befruchtung, welches speziell für solche Paare entwickelt wurde, bei 
denen die Kinderzeugung aufgrund mangelnder
Spermienqualität, unzureichender Spermienzahl oder eingeschränkter 
Spermienbeweglichkeit aussichtslos bzw. eher unwahrscheinlich ist.
In vielen Fällen wird die ICSI allerdings erst angewandt, wenn so genannte 
vorangegangene "In-vitro-Fertilisations"- Versuche oder "Insemination" erfolglos 
geblieben sind. Bei der so genannte Azoospermie, bei der überhaupt keine 
Spermien im männlichen Ejakulat nachgewiesen werden können, kommt ebenfalls eine 
ICSI in Frage, indem Spermienzellen mit Hilfe eines mikrochirurgischen Eingriffs 
aus dem Hoden- oder Nebenhodengewebe entnommen und für die ICSI- Behandlung 
verwendet werden.
Das Prinzip der ICSI ist relativ unkompliziert und ähnelt dem Verfahren der 
In-vitro-Fertilisation (IVF). Der einzige Unterschied besteht darin, dass die 
weibliche Eizelle "in die Situation" gebracht wird, sich "ohne Auswahl" von nur 
einem einzigen Samenfaden befruchten zu lassen.
Dabei wird die Eizelle zunächst unter Verwendung einer dicken Glaskanüle 
fixiert. Anschließend wird unter dem Mikroskop mit Hilfe einer sehr feinen 
Pipette das zuvor ausgewählte und isolierte Spermium direkt in die Eizelle 
injiziert. Die aus der Befruchtung entstandenen Embryonen werden abschließend, 
wie bei der IVF, zurück in die Gebärmutter der Frau transferiert.
Studien haben ergeben, dass das Missbildungsrisiko für die durch die ICSI 
erzeugten Kinder gegenüber normal gezeugten Kindern nur geringfügig höher ist 
(circa 0,2-0,7%). Diese äußerst erfreulichen Ergebnisse führten ebenfalls dazu, 
dass die Kosten für eine ICSI Behandlung seit einigen Jahren von den 
Krankenkassen teilweise oder sogar komplett übernommen werden.
Allerdings existieren sowohl strafrechtlich relevante Regelungen wie z.B. das 
Embryonengesetz, als auch gewisse Vorraussetzungen seitens der Ärzte und der 
Paare, die mit der ICSI-Therapie einhergehen. Da in den Medien immer öfter 
Skandale aufgedeckt werden, die mit Ärzten ohne notwendige Zulassung zu tun 
haben, sollten Paare mit dem Wunsch einer ICSI-Behandlung die Zulassung und die 
nötige Zusatzausbildung zur Anerkennung als “Arzt für Reproduktionsmedizin und 
Endokrinologie” bei der Wahl ihres Arztes berücksichtigen.
Auf der anderen Seite gibt es festgelegte Vorraussetzungen, welche die Paare im 
Falle einer ICSI erfüllen müssen. Beispielsweise müssen die Paare verheiratet 
sein und dürfen keinen positiven
HIV- Status aufweisen. Des Weiteren muss bei den Frauen unter anderem 
Rötelnimmunität nachgewiesen werden. Des weiteren dürfen interessierte Frauen 
noch nicht ihr 40. Lebensjahr vollendet haben. Diese und weitere Bestimmungen 
sind für die Durchführung einer ICSI-Behandlung rechtlich festgelegt.
			
 
			
			
               
              
Beliebte Artikel
Muskelfaserriss
Mittel gegen Aften
Bindehautentzündung
Dellwarzen Behandlung
Pickel richtig ausdrücken





